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Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus

icon.crdate12.01.2021

12.01.2021 - Landkreis GP - Das Landratsamt informiert über die Möglichkeiten zur Anmeldung für eine Impfung gegen das Coronavirus

Das Landratsamt Göppingen informiert

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, können sich voraussichtlich ab dem 22. Januar 2021 im Kreisimpfzentrum Göppingen gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Kreisimpfzentrum befindet sich in der Werfthalle im Göppinger Stauferpark, Manfred-Wörner-Straße 104, 73037 Göppingen. Die Impfung ist selbstverständlich freiwillig.

Die Terminvergaben sollen ab dem 19. Januar 2021 möglich sein.

Wie funktioniert die Terminvergabe?

In Baden-Württemberg müssen alle Bürgerinnen und Bürger selbst einen Termin zur Impfung vereinbaren. Diese Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über den Bund bzw. das Land Baden-Württemberg. Sie kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. über die bundeseinheitliche Rufnummer Telefonnummer: 116 117 (ohne Vorwahl) oder
  2. online über das Internet und die zentrale Anmeldeplattform mit der Adresse www.impfterminservice.de.
    Wichtig: Wenn Sie sich über das Internet anmelden wollen, ist eine eigene
    E-Mail-Adresse und die Möglichkeit, eine SMS auf dem Handy
    zu empfangen, Voraussetzung!

Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie bereits die Termine für die Erst- und Zweitimpfung mitgeteilt. So kann sichergestellt werden, dass notwendige Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.

Eine Terminvergabe über die Hausarztpraxis ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Impfung im Göppinger Kreisimpfzentrum ohne vorherige Terminvergabe nicht möglich ist.

Wie Sie den Medien entnehmen konnten und können, steht aktuell leider noch vergleichsweise wenig Impfstoff im Land zur Verfügung. Es können also nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen zur Verfügung stehen. Stellen Sie sich deshalb bitte darauf ein, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie geimpft werden. Nach den derzeitigen Informationen des Landes kann im Laufe der nächsten ein bis zwei Monaten mehr Impfstoff produziert und geliefert werden.

Was machen nicht mobile und/oder pflegebedürftige Personen?
Sollten Sie das Impfzentrum mangels persönlicher Mobilität nicht aufsuchen können, erfolgt die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Rahmen der Regelversorgung durch die Hausarztpraxis.

Menschen, die in einem stationären Alten- und Pflegeheim wohnen, werden dort durch mobile Impfteams geimpft.

Die Möglichkeit der Impfung ist ein erster Schritt für die Rückkehr zum gewohnten Leben. Nehmen Sie dieses Angebot wahr. Bitte haben Sie Geduld, wenn es vielleicht mit der Terminvereinbarung länger dauert als gedacht.

Vor allem aber bleiben Sie gesund!


gez.
Edgar Wollf (Landrat)