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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung“
icon.crdate22.12.2023
Mühlhausen i.T. - 22.12.2023 - Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung.
Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle hat am Montag, 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt im Südwesten des Gemeindegebietes an der Kreuzäckerstraße. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.12.2023 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung sowie der schalltechnischen Untersuchung vom Dienstag,02.01.2024 bis einschließlich Freitag, 02.02.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.muehlhausen-taele.de/leben-wohnen/wohnen-im-ort/bebauungsplaene sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die eMail-Adresse der Gemeinde unter gemeinde(@)muehlhausen-taele.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Gosbacher Straße 16, 73347 Mühlhausen im Täle zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Mühlhausen, den 22.12.2023
gez. Bernd Schaefer (Bürgermeister)
Entwurf Bebauungsplan "Kreuzäcker II - 3. Änderung"
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