Hauptbereich
Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen
icon.crdate07.06.2024
Landratsamt ruft zur Hilfe für Betroffene auf. Haushalte sowie Vereine, Gaststätten und Selbständige können Anträge stellen.
Landratsamt ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf. Haushalte sowie Vereine, Gaststätten und Selbständige können Anträge stellen.
Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom ersten Juni-Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Das Landratsamt Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf.
Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:
- Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe - Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende
Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.
Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.
Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.
Antragsverfahren
Vom Hochwasser betroffene Haushalte sowie Vereine, Gaststätten und Selbständige können über ein Antragsformular, das online beim Landratsamt Göppingen zur Verfügung steht und auch über kreisangehörige Städte und Gemeinden verfügbar gemacht wird, eine einmalige Soforthilfe (Geldbetrag) beantragen. Dazu muss das Formular ausgefüllt und im Rathaus der entsprechenden Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Nach Überprüfung der Daten auf ihre Richtigkeit wird das Formular von der Stadt bzw. Gemeinde an das Landratsamt Göppingen weitergeleitet. Antragsberechtigt sind Privathaushalte in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden kann.
Weitere Informationen und die Antragsformulare gibt es online unter
https://www.lkgp.de/hochwasserhilfe
Bürgeranfragen
Ansprechpartner (Presseanfragen)
Landratsamt Göppingen
Pressestelle
Simon Gottowik
Telefon 07161 202-1002
Telefax 07161 202-1091
E-Mail pressestelle(@)lkgp.de